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#luetzibleibt

Verfassungsrechtler, aufgepasst: Angenommen, das deutsche Parlament spräche sich mehrheitlich dafür aus, #Lützerath zu erhalten. Dann wäre das Abbaggern des Dorfes formell undemokratisch, oder?

Nun, es gibt diesen Beschluss: Am 07.07.2022 verabschiedete der deutsche Bundestag eine Entschließung, in der sich das Parlament für die Erhaltung von Lützerath ausspricht.

In der vom Parlament angenommenen Beschlussempfehlung des Energieausschusses heisst es: "Der Deutsche Bundestag befürwortet den Erhalt des Dorfes Lützerath am Tagebau Garzweiler und den Verzicht auf die Nutzung der Braunkohle unter dem Dorf."

Hier die Beschlussempfehlung:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/025/2002594.pdf#page=33
Ich denke, dass die Empfehlung deswegen angenommen wurde, weil sie keinerlei Rechtsverbindlichkeit hat. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip, das die Zuständigkeit in diesen Fragen den Ländern zuweist. Der Bund könnte die Zuständigkeit an sich reißen mit dem Argument, dass die Einhaltung völkerrechtlich verbindlicher Verträge davon abhängt. Dafür müsste aber ein Gesetz erlassen werden. Wie hoch wäre wohl die Chance, dass das im derzeitigen Bundestag eine Mehrheit bekäme?
@Mess around Marx Auf jeden Fall kann jeder, der gegen die Räumung von #Lützerath protestiert, sagen: "Ich versuche hier nur gerade, die Wünsche des deutschen Parlaments durchzusetzen."

Arne Babenhauserheide reshared this.

>" Nun, es gibt diesen Beschluss: [...] "
Nein, leider nicht. Was Du ziTierst ist eine "BeschlussEMPFEHLUNG" "Der Bundestag WOLLE beschließen, [...]" da steht nirgens, dass er beschlossen HAT.
Tut mir leid, war sicher gut gemeint.
@MS noma Die Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich angenommen. Also gibt es den Beschluss.
Sorry, dazu fehlt der Link, und ich habe nicht gesucht, ob die Empfehlung verhandelt und der Beschluss gefasst wurde.
@Martin Schlüter 🌻 Paragraf 48 KVGB musste schon einmal geändert werden, weil er wohl verfassungswidrig war. Auch jetzt ist er nah an der Abbruchkante formuliert. So wird postuliert, dass Garzweiler II für Versorgungssicherheit unabdingbar sei. Dem widersprechen 2 wissenschaftliche Gutachten.
Interessanter - und berechtigter - Einwand aus meiner Mastodon-Bubble:

Es ist der Beschluss einer Befürwortung.

Damit sagen die nichts anderes als:

Wäre echt toll, wenn nicht. Aber lasst Euch ansonsten nicht weiter beim Wegbaggern stören.